Als Privatpraxis verfüge ich über keine Kassenzulassung und kann daher keine Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Auch kann ich keine Krankenkassenformulare (elektronische AU, Überweisungen, Kassenrezepte) ausstellen, da Privatpraxen noch nicht über die Telematik-Infrastruktur eingebunden sind. Sollte eine Medikamentenverordnung erforderlich sein, so beachten Sie, dass ich nur Privatrezepte ausstellen kann.

Über Kosten und eventuelle Kostenerstattungsmöglichkeiten können Sie sich im Folgenden informieren.

Psychotherapie 

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe erstattet, wenn die Behandlung durch einen Facharzt oder Fachärztin mit psychotherapeutischer Qualifizierung (alternativ: Psychologische/r Psychotherapeut/in) in einem wissenschaftlich anerkanntem Therapieverfahren (Richtlinienverfahren) durchgeführt wird. 

Diese Bedingungen sind in meiner Praxis selbstverständlich erfüllt.

Des Weiteren kann Psychotherapie auch vollständig als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass eine krankheitswertige Störung besteht und eine Diagnose gestellt werden kann. In welchem Umfang (Stundenzahl, Gebührensatz) die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Behandlung über Ihre individuellen Versicherungsbedingungen.

Die ersten 5 Sitzungen (Probatorik) sowie eine Sitzung zur Erhebung der biographischen Anamnese können in der Regel genehmigungsfrei in Anspruch genommen werden, danach ist ein ausführlicher Antrag bei der Versicherung und/oder Beihilfe erforderlich, bei dem ich Sie gerne unterstütze. Bei Selbstzahlern entfällt dies natürlich.

Die Gebühren für die Psychotherapie richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der GOÄ-Satz für das Erstgespräch, für die probatorischen Sitzungen sowie für die psychotherapeutische Einzelbehandlung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie à 50 Min liegt aktuell bei 140,76 € (Ziffer 861, 3,5-facher Satz) in der Einzelbehandlung und bei 70,83 € in der Gruppenbehandlung (Ziffer 862, 100 min.).

Abweichende, bzw. zusätzliche Kosten können beispielsweise für (Test-) Diagnostik, Biografische Anamnese (einmalig, Voraussetzung für Therapie), Berichte etc. anfallen.

Bitte beachten Sie, dass die meisten privaten Kranken-versicherungen und die Beihilfe zumeist die Kosten nur bis zum 2,3-fachen Satz (92,50 €) erstatten. Es kann daher sein, dass Sie eine eventuelle Differenz als Selbstzahler zuzahlen müssen.

Vor Aufnahme der Behandlung schließen wir einen gemeinsamen Behandlungsvertrag.  

In seltenen Fällen kann eine Behandlung auch zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. Eine solche Behandlung im sogenannten Kostenerstattungsverfahren ist in der Regel eine Einzelfallentscheidung der gesetzlichen Krankenkasse und setzt voraus, dass die Betroffenen erfolglos versucht haben, eine Behandlung bei einem/r kassenzugelassenen Therapeuten/in in die Wege zu leiten und dies entsprechend nachweisen können.

Bitte klären Sie diese Möglichkeit im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Kontakt zu mir aufnehmen. Bitte klären Sie auch, bis zu welcher Höhe die Kosten erstattet werden, da Sie eine eventuelle Differenz zum tatsächlichen Gebührensatz dann selbst tragen müssten. 

Aus- und Weiterbildung 

Eine Sitzung Einzelselbsterfahrung (psychodynamisch bzw. tiefenpsychologisch fundiert) im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung wird mit 130 € berechnet. 

Eine Doppelstunde Gruppenselbsterfahrung (psychodynamisch bzw. tiefenpsychologisch fundiert) wird mit 60 €  in Rechnung gestellt. 

Die Gebühr für Supervision und Selbsterfahrung für Psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Ausbildung richtet sich nach den Honorarvorgaben des jeweiligen Ausbildungsinstitutes.

 

Weitere Leistungen

Für die gutachtlichen Stellungnahmen im Rahmen der Adipositaschirurgie wird die Ziffer 85 der GOÄ im 3,5-fachen Satz berechnet in Höhe von 102 €.

Coaching wird mit 140 € (zzgl. 19 % USt.) in Rechnung gestellt. Bei Buchung von 10 Sitzungen im Voraus wird ein Rabatt von 10 % gewährt. 

Paartherapien sind grundsätzlich nicht von den Versicherungen erstattungsfähig. Daher sind diese nur als Selbstzahlerleistung in Anspruch zu nehmen. Paartherapien werden als Doppelstunden von 100 min. angeboten und mit 280 € (zzgl. 19 % USt.) in Rechnung gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

©Dr. med. Marco Wrenger. Alle Rechte vorbehalten. 

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